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V vom 17. Mai 1972 über die Banken und Sparkassen ... - [ Translate this page ]17. Mai 1972 ... Inhaltsverzeichnis SR: 952.02 - V vom 17. Mai 1972 über die Banken und Sparkassen (Bankenverordnung, BankV). Suche in diesem Dokument nach ...
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DBG - 3. Kapitel: Besondere Verhältnisse bei der Einkommenssteuer - [ Translate this page ]b. die in der Schweiz wohnenden Teilhaber an einer einfachen Gesellschaft, ... anstelle der Einkommenssteuer eine Steuer nach dem Aufwand zu entrichten. ...
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ATSV - 3. Abschnitt: Verzugszins auf Leistungen - [ Translate this page ]2, Der Verzugszins wird monatlich auf dem bis Ende des Vormonats aufgelaufenen Leistungsanspruch berechnet. Die Zinspflicht beginnt am ersten Tag des Monats ...
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Verordnung über die militärischen Identitätskarten und die ... - [ Translate this page ]1, Bei Änderung von Personendaten werden die Identitätskarten und die Erkennungsmarke von der Untergruppe Personelles der Armee unentgeltlich neu ...
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VZV - 132 Ausweisentzug - [ Translate this page ]a. die Widerhandlung, die zum Ausweisentzug führte, mit einem Motorfahrzeug begangen hat, auf dessen Benutzung er beruflich nicht angewiesen ist; und ...
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VZV - 212 Fahrzeugausweis - [ Translate this page ]d. den Kollektiv-Fahrzeugausweis für die Zulassung von Motorfahrzeugen oder Anhängern von Unternehmungen des Motorfahrzeuggewerbes; ...
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Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 5 ... - [ Translate this page ]Sie leitet dann den Antrag sowie die Ausweise und beigelegten Dokumente an die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf weiter. Mit dem Antrag auf Leistungen ...
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Verordnung über die Bemessung des landwirtschaftlichen Pachtzinses ... - [ Translate this page ]Der höchstzulässige Pachtzins für Rebboden setzt sich zusammen aus dem Basispachtzins von 6,5 Prozent des Bodenertragswertes, bereinigt aufgrund der ...
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Madrider Abkommen über die Unterdrückung falscher oder ... - [ Translate this page ](4) Für die Länder, auf die dieses Abkommen nicht Anwendung findet, wohl aber das in London im Jahre 19349 revidierte Madrider Abkommen, bleibt das letztere ...
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StromVG - 2. Abschnitt: Netzzugang und Netznutzungsentgelt - [ Translate this page ]2, Das Netznutzungsentgelt ist von den Endverbrauchern je Ausspeisepunkt zu entrichten. 3, Für die Festlegung der Netznutzungstarife gilt: ...
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